Im nd-ratgeber vom 20. und 27. Januar 2016 wurde an dieser Stelle über die Änderungen im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Änderungsgesetz informiert und dabei darauf verwiesen, dass diese Änderungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Dazu stellt die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin klar: Das Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht begonnen. Das Bundeskabinett soll nach unserer Information am 3. Februar 2016 über den Gesetzentwurf beschließen.
Die nd-ratgeberredaktion bedauert diesen Fehler und wird zu gegebener Zeit über die endgültige Beschlußfassung des Hartz-IV-Änderungsgesetzes informieren.
nd-ratgeberredaktion
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1000418.richtigstellung.html