nd-aktuell.de / 24.02.2016 / Ratgeber / Seite 24

Bei Auszug Rückgabe aller Wohnungsschlüssel?

Leserfrage zum Mietrecht

In Kürze ziehe ich aus meiner Mietwohnung aus. Bin ich verpflichtet, dem Vermieter auch die Schlüssel zurückzugeben, die ich selbst anfertigen ließ? Was ist, wenn ein Schlüssel verloren gegangen ist? Mareike B., Wernigerode

Es antwortet Rolf Mertens, ERGO-Versicherungsexperte:

Wenn Mieter aus der Wohnung ausziehen, müssen sie sicherstellen, dass der Vermieter alle Schlüssel zur Wohnung - inklusive zu Nebenräumen wie Keller oder Dachboden - zurückerhält. Das gilt auch für nachgemachte Schlüssel, die zum Beispiel der Zeitungsbote, eventuelle Pflegekräfte oder die Kinder genutzt haben.

Kommt der Vermieter nicht für die Kosten der zusätzlichen Schlüssel auf, können Sie diese unbrauchbar machen. Aber Vorsicht: Wer die Schlüssel per Post an den Vermieter zurückschickt, ist verantwortlich, falls sie verloren gehen. Denn für verlorene gegangene Schlüssel müssen Sie Schadenersatz leisten. Gegebenenfalls kann der Vermieter aus Sicherheitsgründen sogar den Einbau eines neuen Schlosses verlangen.

Viele Privat-Haftpflichtversicherer bieten für den Verlust von Wohnungsschlüsseln Versicherungsschutz an. Die Versicherung umfasst dann auch den Austausch der Schließanlage.

Mein Tipp: Übergeben Sie beim Auszug dem Vermieter alle Schlüssel persönlich, und lassen sich die Rückgabe schriftlich bestätigen.