nd-aktuell.de / 24.02.2016 / Ratgeber / Seite 23

Keine Kündigung wegen Streits mit Ehepartner

Urteil des Arbeitsgerichts

Ein Streit mit dem Ehepartner des Arbeitnehmers rechtfertigt nicht die Kündigung des Beschäftigten.

Das geht aus einem am 25. November 2015 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (Az. 2 Ca 1170/15) im Fall einer Arzthelferin hervor, die gegen ihre Kündigung klagte.

Der Fall: Die Frau war bei einem Orthopäden beschäftigt. Als ihr Ehemann die Praxis und die Privatwohnung des Arztes umbauen sollte, kam es zu einem heftigen Streit zwischen dem Arzt und dem Ehemann der Arzthelferin.

Daraufhin kündigte der Orthopäde der Arzthelferin. Nach den Vorfällen sei die Zusammenarbeit mit ihr nicht mehr zumutbar, begründete er die Kündigung. Dagegen wehrte sich die Arzthelferin.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Aachen erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Arbeitgeber müsse »die Rechtssphären der Eheleute« voneinander trennen, hieß es in der Urteilsbegründung. epd/nd