Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. An diesem Mittwoch und Donnerstag werden in Leipzig die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder zumindest nur ein Radio besitzen. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Das empfinden die Kläger als Willkür. In den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen bisher erfolglos. Sehen die Richter am Bundesverwaltungsgericht das nun anders, ginge der Fall anschließend ans Bundesverfassungsgericht.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag. Seit 2013 ist er für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung oder Betriebsstätte fällig. Er hat die Rundfunkgebühr abgelöst, die sich nach der Zahl und Art der Geräte richtete. Hintergrund der Finanzierungsreform war die technische Entwicklung. Im Zeitalter des Internets können Fernseh- und Radiosendungen auch über Computer oder Smartphones verfolgt werden.
Der Beitrag für Haushalte blieb zunächst mit 17,98 Euro im Monat gleich und sank im April 2015 auf 17,50 Euro. Für Firmen und Institutionen richtet sich die Abgabe nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und Dienstwagen. Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Länderparlamenten per Gesetz festgelegt. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1004943.recht-oder-willkuer.html