Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Lobbyisten des früheren Ölkonzerns Elf Aquitaine nach Einsicht in die Akten zur Privatisierung von Leuna/Minol abgewiesen. Eine Aussonderung oder Schwärzung der in den Akten enthaltenen, noch heute schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wäre »mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden«, urteilten die Leipziger Richter. Sie hoben damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg auf.
Bei der Privatisierung des Chemiekombinats Leuna und des DDR-Tankstellennetzes von Minol Anfang der 1990er Jahre waren schwere Vorwürfe wegen Subventionsbetrügereien und Korruption laut geworden. Während es in Frankreich Haftstrafen gegen Verantwortliche von Elf wegen der Leuna/Minol-Affäre gab, wurde in Deutschland trotz langjähriger Ermittlungen nie Anklage erhoben. Die bis heute nicht öffentlich zugänglichen Aktenbestände umfassen 4255 Ordner mit jeweils 300 Blatt.
Ein in Frankreich wegen Beihilfe zur Untreue verurteilter Lobbyist von Elf hatte vor zehn Jahren unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in Deutschland gefordert, was die Behörden weitgehend verweigerten. Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Grundsatzentscheidung von einem »unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand« aus. Dies sei auch dann der Fall, wenn Ausschlussgründe nur für einen Teil des Aktenbestandes dargelegt werden. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005577.leuna-akten-bleiben-ein-geheimnis.html