Rostock. Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen Hotelkomplex am Strand von Warnemünde in Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben des Unternehmens Gelsen-Log zugunsten von Gelsenkirchen ausgegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe eine Nichtzulassungsbeschwerde Rostocks zurückgewiesen, teilte die Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft mbH (Gelsen-Log) am Mittwoch mit. »Wir freuen uns, das Hanse Hotel in Warnemünde auch in den nächsten Jahren betreiben zu können«, sagte der Geschäftsführer von Gelsen-Log, Ulrich Köllmann. Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Vertrag von Jahr 1991 über die Bewirtschaftung des Hotels in bester Lage am Ostseestrand. Das Landgericht hatte den Vertrag zwar als extrem ungünstig für Rostock, aber nicht als sittenwidrig bezeichnet. Die NRW-Stadt Gelsenkirchen erwirtschaftet laut Gericht mit dem Hotel jährlich einen Umsatz von mehr als drei Millionen Euro. Die Hansestadt, so heißt es, beziehe für den Komplex pro Jahr eine Pacht von rund 100 000 Euro. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1006959.rostock-unterliegt-im-streit-um-hanse-hotel.html