nd-aktuell.de / 27.04.2016 / Ratgeber / Seite 27

Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes

Versicherungen

Manche E-Bikes brauchen speziellen Versicherungsschutz, nicht alle gelten als Fahrräder.

Für Fahrrad- oder E-Bike-Besitzer ist daher einen Blick in ihre Hausratversicherung wichtig, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Und: Grund- sätzlich sollten Fahrradfahrer eine Privathaftpflichtversicherung haben, denn so schützen sie sich vor Schäden, die sie mit dem Fahrrad verursachen.

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h sind, müssen ein Versicherungskennzeichen haben und sind darüber haftpflichtversichert. Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h und mit einer Leistung von maximal 250 Watt, die etwa 95 Prozent ausmachen, werden von einigen Versicherungen dem Fahrrad gleichgestellt und beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Für Schäden durch Hagel, Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl am eigenen Rad kommt die Hausratversicherung nur auf, wenn dies auch ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Wird das Rad an einer Laterne angeschlossen und dann dort gestohlen, gilt dies nicht als Einbruchdiebstahl. Dafür braucht es einen speziellen Schutz, der gegen einen Beitragszuschlag in die Hausratversicherungen eingeschlossen werden kann.

Hochpreisige Fahrräder aus Karbon, die nicht ausreichend über die Hausratversicherung zu versichern sind, brauchen eine separate Fahrradversicherungen. Der Versicherungsschutz kann neben Diebstahl auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen beinhalten. BdV/nd