Berlin. Seit Anfang 2015 gibt es den Mindestlohn. Welche Auswirkungen hat die Lohnuntergrenze? Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen nun, dass die Zahl der Hartz-IV-Aufstocker, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, trotzdem leicht gestiegen ist. Laut einem Bericht der »Rheinischen Post« erhielten im September 2015 genau 592.215 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ergänzende staatliche Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II. Ein Jahr zuvor, im September 2014, waren es 589.701 - also rund 2.500 weniger.
»Spürbar positiv wirkte der Mindestlohn lediglich auf die geringfügig Beschäftigten«, schreibt die Zeitung. Die Zahl der Mini-Jobber, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren, lag den Daten zufolge im September 2015 mit knapp 421.000 rund 53.000 niedriger als ein Jahr zuvor. »Vor allem dieser Rückgang erklärt, warum die Zahl der Hartz-IV-Aufstocker im Dezember 2015 insgesamt mit 1,21 Millionen um rund 50.000 unter dem Vorjahreswert gelegen hat.« Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn sagte, »damit Selbstständige und Teilzeiterwerbstätige aus dem Hartz-IV-Bezug herauskommen, braucht es weitere gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Steuergutschriften«. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010791.trotz-mindestlohns-zahl-der-aufstocker-steigt-weiter.html