Pflegeeltern dürfen Religion des Kindes nicht ändern

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Hamm. Für die Religionszugehörigkeit eines Kindes ist der Wille der Mutter entscheidend - und nicht der Wunsch einer Pflegefamilie. Diesen Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm in Westfalen am Freitag veröffentlicht. In dem Streitfall wollte eine Pflegefamilie das aufgenommene Kind im katholischen Glauben erziehen und taufen lassen. Die Mutter hatte allerdings vor dem Entzug des Sorgerechts entschieden, dass ihre Tochter im muslimischen Glauben aufwachsen soll. Nach Ansicht des OLG ist dies durch die Vorschriften des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung gedeckt. Die Richter wiesen einen in der ersten Instanz bewilligten Antrag des Vormundes auf Änderung der Religionszugehörigkeit ab (Az.: 2 UF 223/15, Beschluss vom 29. März 2016). dpa/nd

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