Gesetzliche Krankenkassen dürfen bis zu zwei Gesundheitskurse im Jahr bezahlen oder fördern. Viele Krankenkassen veranstalten die Kurse - ob Pilates, Yoga, Rücken- oder Aquagymnastik - selbst. Ihre Mitglieder dürfen daran in der Regel kostenfrei teilnehmen. Für Kurse, die die Krankenkassen nicht selbst ausrichten, kann man einen Zuschuss bis zu 80 Prozent der Kursgebühr erhalten. Allerdings hat jede Kasse eine Obergrenze für die Kostenerstattung, die man vorher erfragen sollte. Darauf verweist das Apothekenmagazin »Diabetes Ratgeber«. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1012755.gesundheitskurse.html