»Die SPD will das Kooperationsverbot im Schulbereich abschaffen.« Was da am Sonntag auf dem Parteikonvent der Sozialdemokraten verkündet wurde, ist nicht neu. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2013 machte sich die Partei dafür stark, die 2006 ins Grundgesetz aufgenommene Regelung zu kippen, mit der dem Bund bis heute untersagt wird, Bildungsaufgaben zu finanzieren, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Selbst aus der Union waren damals Stimmen nach einem Ende des Kooperationsverbots laut geworden. Gefallen ist letztlich aber nur das Zusammenarbeitsverbot im Hochschulbereich; für die Schulen gilt das Statut nach wie vor. Mit fatalen Folgen: Die Schere zwischen den finanzschwachen und -starken Regionen hat sich in den zurückliegenden drei Jahren noch weiter geöffnet. Manch gutes Reformprojekt, zum Beispiel der Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen, blieb auf halbem Wege stecken, weil sich der Bund nach dem Ende des Investitionsprogramms, das er mit rund einer Milliarde Euro förderte, nicht mehr engagieren darf.
Dass die Bundes-SPD mit ihrer Forderung Erfolg haben wird, ist unwahrscheinlich. Nicht nur die CSU im reichen Bayern, auch manch SPD-geführte Bundesländer halten am Kooperationsverbot fest.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1014431.halt-auf-halber-strecke.html