Die Prüfdienste wie Dekra, TÜV oder GTÜ sind nicht nur für die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung zuständig, sondern auch für die Abgasprüfung bei der sogenannten Typgenehmigung neuer Modelle. Sie prüfen nämlich, ob die Modelle grundsätzlich Grenzwerte für Stickoxide und CO2 einhalten.
Die Prüfdienste werden vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) benannt. Wer aber welches Modell vor der Erstzulassung überprüft, entscheiden die Autohersteller selbst. Sie beauftragen den jeweiligen Prüfdienst, wenn sie ein neues Modell auf den Markt bringen wollen.
Das sind die Autohersteller. Sie tragen als Auftraggeber die Kosten für die Überprüfung vor einer Typgenehmigung.
Sofern die Technischen Dienste eigene Abgaslabore haben, findet der Check dort statt. Sie machen aber auch Hausbesuche: Im Rahmen einer sogenannten »Witness-Prüfung« beim Hersteller vor Ort begutachten die Technischen Dienste auch die Labore. »Die Labore müssen bestimmten Standards entsprechen«, erklärt dazu Andreas Kohlhas vom Technischen Dienst der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).
Die zuständige Behörde ist das Kraftfahrtbundesamt. Es überwacht die Arbeit der Technischen Dienste und überprüft die Technischen Dienste, deren Labore und auch Herstellerlabore regelmäßig im Rahmen der Benennungsaudits. Das KBA könne auch zur Überprüfung bei der Typgenehmigung hinzukommen. Kämen Zweifel an den Messungen auf, könne das KBA auch einen zweiten Technischen Dienst beauftragen. Ein solcher Fall ist in der bisherigen Praxis aber nicht bekannt.
Die Hersteller sind gesetzlich zu regelmäßigen Überprüfungen verpflichtet, heißt es beim TÜV Nord. So soll sichergestellt werden, ob ihre Fahrzeuge auf dem Band stets so produziert werden, wie in der Typprüfung gemessen. Die sogenannte Serienüberwachung (CoP) wird vom Hersteller selbst durchgeführt beziehungsweise beauftragt und muss vom KBA regelmäßig kontrolliert werden.
Umweltverbände wie Greenpeace kritisieren die Nähe zwischen Technischen Diensten und Industrie. Das sei ein Geschäftsmodell, in dem die Technischen Dienste abhängig seien, kritisiert Tobias Austrup von Greenpeace und sieht darin ein strukturelles Problem.
Die EU-Kommission hatte im Januar den Vorschlag gemacht, das Vergütungssystem der Prüfdienste zu ändern, um finanzielle Verbindungen zwischen technischen Diensten und Herstellern zu vermeiden, die zu Interessenkonflikten führen. Außerdem wurde eine Überprüfung durch unabhängige Stellen und gegenseitige Kontrollen durch nationale Behörden vorgeschlagen. Die Benennung von technischen Diensten könnte künftig ausgesetzt werden. Die EU-Kommission könnte zudem mit Hilfe ihrer Forschungsabteilung die Testergebnisse nationaler Stellen nachprüfen. Bis das allerdings umgesetzt wird, müssen EU-Parlament und die einzelnen EU-Mitglieder zustimmen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1015143.wie-unabhaengig-sind-tuev-co.html