München. Der Freistaat Bayern muss bei seinen Aktivitäten für bessere Luft in München aufs Tempo drücken. Mit zwei Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht München die Staatsregierung verpflichtet, wirksamere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Landeshauptstadt zu ergreifen. Das Gericht drohte dem Freistaat einer in dieser Woche veröffentlichten Mitteilung zufolge das höchstmögliche Ordnungsgeld von 10 000 Euro an, falls er den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres nachbessert. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten den Staat verklagt. Zur Begründung seiner Entscheidung teilte das Gericht mit, dass die Stickstoffdioxid-Belastung an zwei Messstellen erheblich über dem Grenzwert liege. Der Freistaat gehe selbst davon aus, dass dort der Grenzwert ohne zusätzliche Maßnahmen vor dem Jahr 2025 beziehungsweise 2030 nicht eingehalten werden könne. Die bisherigen Maßnahmen sind daher nach Überzeugung des Gerichts nicht wirksam genug. Zudem stellten die Richter fest, dass in einem Gutachten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Maßnahmen wie etwa Verkehrsbeschränkungen nicht geprüft würden. Das Verwaltungsgericht schreibt der Staatsregierung nicht vor, was nun konkret zu tun ist. VCD und DUH hätten auch keinen Anspruch auf Festlegung einer bestimmten Maßnahme durch das Gericht. Die Kläger verlangen zum Beispiel eine City-Maut oder das Nachrüsten von städtischen Omnibussen. Zudem gehörten Dieselautos aus der Stadt verbannt.
Bayerns Umweltministerium verwies darauf, dass für die Umsetzung des Luftreinhalteplans die Stadt München zuständig sei. Weitere Maßnahmen für sauberere Luft würden »zügig geprüft«, etwa eine erneute Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten lehne die Staatsregierung aber ab. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nannte die Entscheidung des Gerichts eine schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Horst Seehofer und Umweltministerin Ulrike Scharf (beide CSU). dpa/nd
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