Greifswald. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat das parlamentarische Fragerecht eines NPD-Landtagsabgeordneten verletzt, indem es eine Kleine Anfrage nur unvollständig beantwortet hat. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald gab nun einer Klage des NPD-Abgeordneten David Petereit statt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Petereit, der Herausgeber einer rechten Szenezeitschrift war, die im Jahr 2002 einen »Dank an den NSU« abdruckte, und am Mittwoch im Münchner NSU-Prozess dazu als Zeuge vernommen werden soll, hatte im Mai 2015 die Herausgabe der Verwaltungsvorschrift »Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern« (DS 6/3927) verlangt.
Dies hatte das Innenministerium mit dem Hinweis verweigert, dass die Herausgabe die Aufgabenerfüllung der Polizei erheblich erschweren oder sogar gefährden würde. Das Dokument ist als VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) eingestuft. Die Richter urteilten, dass die parlamentarische Kontrolle nicht allein aufgrund der Einstufung als Verschlusssache entfalle. Vielmehr müssten plausible und nachvollziehbare Gründe für die Verweigerung der Antwort dargelegt werden. Ende Juni gab das Gericht einer ähnlichen Klage des NPD-Abgeordneten Stefan Köster statt. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1018451.erneut-sieg-fuer-npd-mann-vor-gericht.html