Der Gladbecker Geiselnehmer Hans-Jürgen Rösner ist auch vor dem Kölner Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, einen ARD-Film über das Geiseldrama von vor 28 Jahren verbieten zu lassen. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, wies das Oberlandesgericht eine Beschwerde Rösners gegen eine Entscheidung des Landgerichts Aachen zurück, das dem Geiselnehmer Prozesskostenhilfe für ein entsprechendes Verfahren versagt hatte. Wie zuvor das Aachener Gericht gelangte auch der Kölner Zivilsenat zu dem Schluss, der von Rösner angestrebte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfilmung des Geiseldramas habe keine Aussicht auf Erfolg. Rösner habe keinen Anspruch darauf, einen Film über die Tat und deren Umstände zu verbieten. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019669.beschwerde-abgewiesen.html