Schadenregulierung im Namen des Versicherten
Urteil des Bundesgerichtshofs zu Versicherungsmaklern
In einem Urteil vom 14. Januar 2016 untersagt der BGH (Az. I RZ 107/14) Versicherungsmaklern, im Namen des Versicherers die Schäden zu regulieren. Für den Versicherungsnehmer ist ihm das zwar gestattet, doch die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät: Versicherungsnehmer sollten die Regulierung nicht dem Versicherungsmakler überlassen, sondern sich an eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wenden.
»Der Versicherungsmakler steht grundsätzlich gemäß seinem Berufsbild im Lager des Versicherten«, erläutert Oliver Meixner, Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung der AG Versicher...
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