Berlin. Mütter von sogenannten Kuckuckskindern sollen nach Plänen des Justizministeriums künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Ziel sei mehr Rechtssicherheit bei Regressforderungen der Scheinväter, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) am Montag. Allerdings gilt diese Auskunftspflicht nicht, wenn »schwerwiegende Gründe« dagegen sprechen. Ob in Ausnahmefällen das Persönlichkeitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt würde, muss vor Gericht geklärt werden. In dem Entwurf heißt es wörtlich: »Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat.« Das Justizministerium reagiert mit der Regelung auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 und ein Urteil des Bundesgerichtshofs 2011. dpa/nd
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