München. Vom 1. September an dürfen die Bezirksregierungen in Bayern anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben. »Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration bayernweit«, sagte Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Bayern ist das erste Bundesland, welches die Wohnsitzzuweisung zulässt. Sie basiert auf dem seit Anfang August geltenden Integrationsgesetz des Bundes. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1023955.bayern-gibt-wohnsitze-fuer-asylbewerber-vor.html