nd-aktuell.de / 15.09.2016 / Politik

FPÖ-Politiker will Wahlberechtigte von Wahl ausschließen

Neuer Wahltermin ändert Kreis der Wähler in Österreich / FPÖ-Europapolitiker zweifelt Wahlrecht für Menschen unter Vormundschaft und Gefangene an

Berlin. Die Verschiebung der Präsidentenwahl in Österreich aufgrund mangelhafter Wahlunterlagen bringt neue Probleme hervor: Unter anderem kommen neue Wähler hinzu, andere fallen weg. Und auch um die ohnehin Wahlberechtigten gibt es Streit – zumindest will die FPÖ, deren Kandidat Norbert Hofer in der Stichwahl gegen Alexander Van der Bellen antritt, diesen Streit neu entfachen.

Die auf den 4. Dezember verschobene Stichwahl ermöglicht über 45.000 jungen Menschen, die am Stichtag 16 Jahre alt sind, erstmals zu wählen. Eigentlich wären nur jene wahlberechtigt, die auch zum ersten Wahltermin am 24. April schon stimmberechtigt waren. Eine Gesetzesänderung soll dies nun auch jenen ermöglichen, die bis zum neuerlichen Termin Anfang Dezember das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Gleichzeitig fällt laut Schätzung von Statistik Austria auch ungefähr die gleiche Anzahl der Wähler weg: Die Statistikbehörde prognostiziert ebenfalls rund 45.000 Sterbefälle von über 16-Jährigen. Die Anzahl der Wahlberechtigten im südlichen Nachbarland wird zur Stichwahl als ungefähr gleich hoch bleiben und bei rund 6,4 Millionen liegen.

Wenn es nach Harald Vilimsky, Leiter der FPÖ-Delegation im Europaparlamant geht, wären es weniger: Das Mitglied der Rechtspopulisten zieht das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung sowie für Gefangene in Zweifel. Speziell die rund 60.000 Menschen in Österreich, die unter Vormundschaft stehen (in Österreich »Sachwalterschaft« genannt, hat sie den Begriff Vormundschaft dort ersetzt) hat Vilimsky im Visier: »Ein Gutteil weiß im Extremfall nicht, wie sie heißen und wissen nicht, dass demokratische Wahlen stattfinden. Trotzdem haben sie das uneingeschränkte Wahlrecht«, sagte er laut der österreichischen Zeitung »Kurier«. Er will mithilfe eines richterlichen Bescheids klären lassen, ob jene Menschen überhaupt an Wahlen teilnehmen können. Außerdem stoße es Vilimsky »sauer auf«, dass Strafgefangene mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren das Wahlrecht genießen. Alles Dinge, die eindeutig gesetzlich geregelt sind

Präziser wurde Vilimsky nicht, angesichts der Verschiebung und der neuerlichen Kosten von rund zwei Millionen Euro für den neuen Wahlgang ist es jedoch nicht erstaunlich, dass sich die Rechtspopulisten jeden Tag neue Forderungen in die Welt setzen, die am Status quo rütteln sollen. Der Großteil der Österreicher macht am Abend des 4. Dezember vermutlich drei Kreuze, wenn die Sache mit den Zetteln und den Kreuzen endgültig vorüber ist. nd/stf