Einmal zahlen reicht nicht mehr
Scheidung und Versicherung
Jede dritte Ehe in Deutschland endet mit einer Scheidung. »Solange die Paare nur getrennt leben, verändert sich ihr Versicherungsstatus noch nicht«, erklärt eine Sprecherin der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) aus Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Anders ist es jedoch bei rechtskräftiger Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. »Dann sollten die Ex-Paare unbedingt ihre Versicherungen überprüfen.«
Zunächst ist zu schauen: Wer ist Versicherungsnehmer und wer ist lediglich mitversichert? Der Versicherungsnehmer kann im Regelfall den alten Vertrag fortführen - der mitversicherte ehemalige Partner muss sich um eine eigene Versicherungspolice kümmern. Das gilt selbstverständlich zunächst für die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Haftpflichtversicherung
Ein wenig mehr Zeit können sich Ex-Paare bei der Haftpflichtversicherung nehmen. In der privaten Haftpflichtversicherung bleiben beide während der Trennungsphase versichert. Gemeinsame Kinder sind über die Police der Eltern mitversichert. Dies ändert sich erst mit dem Ausspruch der Scheidung.
Tipp der Verbraucherschützer: Kümmern Sie sich bereits im Trennungsjahr um einen eigenen Vertrag. Ihr Versicherungsschutz könnte nämlich wegfallen - ohne dass Sie davon erfahren. Beispielsweise, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt der einen neuen Freund mitversichert.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bleibt prinzipiell bei dem Versicherungsnehmer. Sind Sie das und ziehen aus, nehmen Sie die Police mit in Ihre neue Wohnung. Den Übergang erleichtert oft eine Sonderregelung: Trotz Auszugs gilt der alte Vertrag für beide Wohnungen weiter - bis zu drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit. Ihr Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin sollte spätestens dann einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben.
Tipp: Teilen Sie Ihrem Versicherer schon vor dem Umzug die neue Adresse mit. Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert des »Hausrates« entspricht, der in Ihrer vorliegenden Versicherung aufgeführt ist.
Rechtsschutzversicherung
Im Unterschied zur Hausratversicherung ist beim Rechtsschutz früher Schluss: Eine Rechtsschutzversicherung endet für den mitversicherten Partner mit dem Tag der Scheidung oder der Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Ging die Partnerschaft im Streit auseinander, sollten man schon in der Trennungsphase einen eigenen Vertrag abschließen. Denn es kann schnell passieren, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren. Etwa, wenn der frühere Lebensgefährte jemand anderen mitversichert oder den Vertrag kündigt.
Tipp: Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag zeitlich unmittelbar an den alten anschließt. So entsteht keine Lücke im Rechtsschutz.
Wohngebäudeversicherung
Ruhiger angehen könne Sie es bei der Wohngebäudeversicherung. Solange sich an den Eigentumsverhältnissen Ihres Hauses oder der Eigentumswohnung nichts ändert, bleibt alles wie gehabt.
Wer im Grundbuch als Eigentümer steht, ist automatisch Versicherungsnehmer. Daran ändert zunächst auch eine Scheidung oder eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft nichts.
Tipp: Sind Sie und Ihr ehemaliger Partner im Grundbuch eingetragen, können sie beide Versicherungsnehmer sein. Als »Eigentümergemeinschaft« sind sie gemeinsam für die Zahlung der Beiträge verantwortlich.
Lebensversicherung
Lebensversicherungsverträge laufen auch nach einer Trennung weiter. Sie können jedoch das sogenannte Bezugsrecht ändern lassen: Wer soll das Geld nach Ihrem Ableben bekommen? Ist der Ex-Partner allerdings als »unwiderruflich« begünstigt eingetragen, kann das Bezugsrecht nur mit dessen Zustimmung geändert werden.
Tipp: Vor allem bei einer reinen Risikolebensversicherung ist zu prüfen, ob der Vertrag überhaupt noch benötigen wird.
Autoversicherung
Hinsichtlich der Kfz-Versicherung kann eine Trennung oft richtig teuer werden. Denn meist stufen Versicherer ihre eigentlich alten Kunden als Neukunden ein und packen sie in eine hohe Schadenfreiheitsklasse.
Das muss nicht sein. Sprechen Sie mit dem Versicherer. Viele Versicherungen bieten bei Scheidung Extratarife an, die den früheren Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigen.
Eine Nachfrage kann auch bei anderen Versicherungsprodukten helfen. Versicherer zeigen sich bei Trennungen kulant. Oft genügt ein Anruf. Gegebenenfalls ist der Wechsel des Versicherers die bessere Lösung.
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