Wann Zeitwert, wann Neuwert?
BGH-Urteil
Laut Vertrag sollte im Versicherungsfall nicht nur der Zeitwert (Wert zum Zeitpunkt des Baus), sondern der Neuwert ersetzt werden (Baukosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles). Deshalb forderte er den »Neuwertanteil«: 47 000 Euro.
Doch die Wohngebäudeversicherung ersetzte nur den Zeitwert und verwies auf eine Klausel der Versicherungsbedingungen: »Sie erwerben den Anspruch auf ...
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