Warum Volkes Befragung zum Problem wird
Bayerns Opposition sieht ihre Rechte geschwächt
München. In vier Wochen hat der monatelange Streit um die 2015 eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen ein Ende. Am 21. November will das Bayerische Verfassungsgericht entscheiden, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes aus dem Vorjahr - wie von SPD und Grünen behauptet - tatsächlich gegen die Verfassung verstößt. «Es ist ein Globalangriff, der hier gefahren wird auf die bestehende Verfassungsordnung», sagte der Rechtsanwalt der SPD-Fraktion, Michael Bihler, am Montag bei der Anhörung im Münchner Justizpalast.
Die Neuregelung kehre die gegenwärtige Regelung um, dass die Initiative für plebiszitäre Beteiligungen vom Volke ausgehe, so der Rechtsanwalt der Grünen-Fraktion, Josef Lindner: «Die Machthabenden sollen das Volk zur Unterstützung ihrer Politik befragen dürfen.» Darüber hinaus, so SPD und Grüne, werde mit der Erweiterung des Landeswahlgesetzes um Artikel 88a das Minderheitenrecht der Opposition geschwächt: Denn diese habe ke...
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