Die NPD hat in Strasbourg keinen Opferausweis erhalten. Die Richter verneinten, dass sie als Partei stigmatisiert sei. Schließlich könne sie ja klagen, was das Gegenteil belege. Nicht jeden, der in der Rechtsstaatlichkeit ein Mittel sieht, auch noch den krudesten und verbrecherischsten Absichten eine Daseinsberechtigung zu verleihen, mag die Begründung befriedigen. Aber nicht zur Debatte stand, ob das Bekenntnis zur Menschenfeindlichkeit im Einzelfall auch nachteilige Folgen haben kann, sondern: Ist die Partei benachteiligt? Die Richter haben es verneint.
Will die NPD und: kann sie den Rechtsstaat gefährden? All ihre Opferposen und Verrenkungen sind tatsächlich von dieser Frage diktiert, die das Bundesverfassungsgericht im Verbotsverfahren der Bundesländer beantworten muss. 2012 wollte sich die Partei in Karlsruhe deshalb gar Verfassungstreue bescheinigen lassen. Die Strategie, Schutz beim Rechtsstaat zu suchen, den man abschaffen will, bringt lauter Absurditäten hervor. Die Beschwerde der Menschenrechtsverweigerungspartei ausgerechnet vor einem Gericht für Menschenrechte. Hoffen einer Partei auf Tolerierung, deren Gründungsbestimmung die Verweigerung von Toleranz ist, unter anderem für Flüchtlinge. Jede Unbedenklichkeitserklärung wäre geradezu bedrohlich. Ja, (auch) die NPD kann dem Rechtsstaat gefährlich werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1030273.schiefe-opferpose.html