nd-aktuell.de / 16.11.2016 / Ratgeber / Seite 25

Landgerichte prüfen kostenlos Notarrechnungen

Immobilien

Aber woher sollen Verbraucher wissen, ob eine Rechnung korrekt ist? Zunächst sollten man sich bei Unklarheiten an einen Notar selbst wenden, rät Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbandes Wohnen im Eigentum (WiE). »Dieser ist verpflichtet, Sie über seine Rechnung aufzuklären.«

Zudem können Verbraucher mit Hilfe eines Gebührenrechners überprüfen, ob die Rechnung stimmen kann (siehe Website der Bundesnotarkammer unter Bürgerservice < Notarkosten > Berechnung). Denn die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgesetzt. Daran muss sich der Notar halten, er hat keinen Verhandlungsspielraum bei der Rechnungsstellung.

Wenn sich durch diese Schritte die Zweifel aber nicht ausräumen lassen, können Verbraucher die Rechnung von einem Gericht überprüfen lassen. Dazu muss man einen Antrag bei dem Landgericht stellen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.

»Die Überprüfung ist kostenlos«, erklärt Gabriele Heinrich. Allerdings werde das Gericht nur bei begründeten Zweifeln - deshalb müssen die Anträge eine schriftliche Begründung enthalten - an der Rechnung eine Überprüfung vornehmen.

Findet das Gericht eine Unstimmigkeit, dann muss der Notar gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Für den Fall, dass die Rechnung zu niedrig ist, kann es allerdings auch sein, dass der Verbraucher nachzahlen muss. WiE/nd