Stuttgart. . Fotos von Kindern an Bundeswehr-Waffen, die im Sommer durch die Medien gingen, haben am Dienstag das Stuttgarter Landgericht beschäftigt. Ein Elternpaar wollte die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) mit einer Unterlassungsverpflichtung davon abhalten, die Bilder von sich und seinen Kindern weiter zu veröffentlichen. Mit den Bildern hatte die DFG-VK belegt, dass Kinder Mitte Juni dieses Jahres beim Tag der Bundeswehr mit Maschinenpistolen und Sturmgewehren hantierten. Das Landgericht stimmte weitgehend der klagenden Familie zu, die ihre Persönlichkeitsrechte durch die Fotos verletzt sah. Am Ende einigten sich die Parteien darauf, dass die DFG-VK künftig komplett auf die Veröffentlichung der Fotos verzichtet. Im Gegenzug machen die Kläger keine Ansprüche auf Schadenersatz oder andere Zahlungen geltend. epd/nd