München. In den Jahren 2013/14 bestimmte sie die Schlagzeilen in Bayern: die sogenannte Verwandtenaffäre. Zahlreiche Landtagsabgeordnete nutzten damals noch eine 13 Jahre alte Altfallreglung: Sie beschäftigten weiter Eheleute oder Kinder, obwohl dies seit dem Jahr 2000 eigentlich verboten war - und nur für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme gemacht wurde. Mehrere Parlamentarier schlossen noch Last-Minute-Verträge mit Angehörigen. Auf dem Höhepunkt der Affäre trat CSU-Fraktionschef Georg Schmid zurück.
Nun beschäftigt die Verwandtenaffäre erneut die Justiz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss entscheiden, ob Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) den Medien im Zuge der Verwandtenaffäre im Landtag zu Unrecht Informationen darüber vorenthalten hat, wie viel von Landtagsabgeordneten eingestellte Familienangehörige verdienen. Der VGH will seine Entscheidung am 24. November verkünden.
Im konkreten Fall geht es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler. Der hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt.
Das Münchner Verwaltungsgericht hatte der Klage des früheren Chefredakteurs des »Nordbayerischen Kuriers«, Joachim Braun (heute Chefredakteur der »Frankfurter Neuen Presse«), stattgegeben. Die Gegenseite legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein.
Vor dem VGH betonte der Vertreter von Landtagspräsidentin Stamm, es lägen keine Hinweise darauf vor, dass Nadler seiner Frau zu viel gezahlt habe. Es handle sich außerdem um »schutzbedürftige, personenbezogene Daten«.
Brauns Anwalt betonte dagegen, bei verschiedenen anderen Abgeordneten seien Unregelmäßigkeiten festgestellt worden - vor allem bei dem ehemaligen CSU-Fraktionschef Georg Schmid, der im Zuge der Affäre zurücktreten musste und wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Insofern sei eine Nachfrage bei anderen Abgeordneten durchaus gerechtfertigt. dpa/nd
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