Potsdam. Im Rahmen der Weihnachtsamnestie hat die Brandenburger Justiz in diesem Jahr bereits 69 Häftlinge vorzeitig nach Hause entlassen. Darunter seien 35 Häftlinge gewesen, die eine Freiheitsstrafe verbüßten, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. In 30 Fällen verbüßten die Gefangenen eine Ersatzfreiheitsstrafe, da sie eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatten. Neben 66 Erwachsenen kämen drei Heranwachsende zum Fest vorzeitig nach Hause. Strafgefangene können die Amnestie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Anspruch nehmen, wenn ihre reguläre Haftzeit zwischen dem 4. November und dem 6. Januar enden sollte. Dann werden sie bei guter Führung auf dem Gnadenweg früher entlassen. Bei schweren Straftaten wie Mord und Sexualdelikten werde keine Amnestie gewährt. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035280.weihnachtsamnestie-gefangene-vorzeitig-frei.html