Essen. Ein Schmerzpatient hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Sozialamt, um mit medizinischen Cannabisblüten behandelt zu werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (AZ: L 9 SO 631/15). Nach seiner Ansicht gibt es eine Alternative zu dieser Behandlung in Form einer interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie. Der Antragsteller hatte zudem für die Finanzierung einer weitergehenden monatlichen Dosis von 100 Gramm Cannabisblüten eine Übernahme der Kosten von rund 1600 Euro beim Sozialamt beantragt. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1037487.sozialamt-muss-nicht-fuer-cannabistherapie-zahlen.html