Stendal. Im Prozess um die Stendaler Briefwahlaffäre hat der angeklagte Ex-Stadtrat ausgesagt, auf Auftrag gehandelt zu haben. Von wem dieser Auftrag kam, wollte der 43-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Stendal (Sachsen-Anhalt) nicht sagen. Der Angeklagte äußerte sich auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin zu Details des Wahlbetrugs. Es geht um eine Liste mit Namen von Wählern und deren Unterschriften, die der ehemalige CDU-Politiker zur Fälschung von Briefwahlvollmachten und Stimmzetteln benutzte.
Diese Liste habe er von einem anderen CDU-Politiker bekommen, sagte der Angeklagte. Er habe sie dann um weitere Namen und Unterschriften ergänzt. Ein Bekannter habe sich angeboten, alle Wähler aufzusuchen, damit sie ihre Briefwahlunterlagen selbst ausfüllen könnten. Alles sollte korrekt ablaufen. Der Bekannte sei dann jedoch verhindert gewesen, weshalb er die Sache »selber in die Hand genommen« hatte, sagte der Angeklagte. So sei es dann zur Fälschung gekommen. Die Vorsitzende Richterin sagte danach, sie könne diese Version nicht nachvollziehen.
In dem Prozess geht es nicht zuletzt um die Frage, ob hinter der Wahlfälschung ein System steckt, an dem auch andere beteiligt waren. Der damalige Landtagspräsident Hardy Peter Güssau musste bereits seinen Posten räumen, weil er nicht ausräumen konnte, als langjähriger CDU-Stadtchef in Stendal von den Manipulationen gewusst zu haben. dpa/nd
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