Düsseldorf. Die Frauenförderung im neuen nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht ist laut einem Rechtsgutachten für die FDP verfassungswidrig. Demnach hatte das Land für die Neuregelung keine Gesetzgebungskompetenz. Das geht aus einem Gutachten des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Janbernd Oebbecke hervor, das am Freitag in Düsseldorf vorgestellt wurde. Nach dem Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen »bei im Wesentlichen gleicher Eignung« bevorzugt zu befördern. Das Land habe aber keine Befugnis gehabt, damit den Leistungsgrundsatz im Grundgesetz zu durchbrechen, betonte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Die Liberalen streben eine Verfassungsklage an, brauchen dafür aber Unterstützung aus anderen Fraktionen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1040732.streit-in-nrw-um-frauenfoerderung.html