nd-aktuell.de / 08.03.2017 / Ratgeber / Seite 22

Auf Rezept freigegeben

Cannabis

Cannabis wird auf Rezept für Schwerkranke in Deutschland freigegeben. Der Bundesrat bestätigte am 10. Februar 2017 das vom Bundestag beschlossene Gesetz. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten bezahlen. Erwartet ein Arzt eine positive Wirkung auf Krankheitsverlauf oder Symptome, kann er Cannabis verschreiben. Helfen kann es etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten. dpa/nd