Die Nachbarn der Frau aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt erstritten vor Gericht die Beseitigung des Systems. Es ist so laut.
Nach dem Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte dies auch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg mit Urteil vom 14. Februar 2017 (Az. 14 U 2612/15). Die bauordnungsrechtlich vorgesehene Abstandsfläche von mindestens drei Metern sei nicht gewahrt. Die Geräusche seien »geeignet, den Nachbarfrieden zu gefährden«. Dieser solle durch die Abstandsflächen geschützt werden. Nicht entscheidend war die Stärke des Lärms.
Theoretisch könnte die Frau die Pumpe nun abbauen und einen Meter weiter wieder aufbauen. Falls ihre Nachbarn dann erneut klagen, sei sicher die Lautstärke entscheidend, so ein Gerichtssprecher. Das OLG ließ keine Revision zu. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044641.ein-meter-zum-nachbarfrieden.html