Es antwortet Hartmut Höhne vom Mieterverein Viadrina, Frankfurt (Oder):
Nicht nur Bücherschränke sollten nicht direkt an den Außenwänden stehen, auch andere Schränke oder Bettumbauungen sollten einen Abstand einhalten, damit Luft hinter den Schränken zirkulieren kann und Feuchtigkeit von der Wandoberfläche durch die Luftbewegung abgetragen wird.
Manche Vermieter schreiben in ihren Mietverträgen mehr als fünf Zentimeter vor. Spätestens in diesem Fall sollte man von der Anmietung der Wohnung Abstand nehmen, weil hier möglicherweise der Vermieter einen Freifahrtschein für bautechnische Probleme des Hauses haben will. Auch mit zwei Zentimeter Abstand müssen die Räume funktionieren, wenn die Raumnutzung sachgerecht erfolgt.
Letztendlich ist die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel ein Gesamtprodukt von Raumtemperatur, Oberflächentemperatur, relativer Luftfeuchtigkeit im Raum, der Art und Häufigkeit der Lüftung sowie den lokalen und technischen Umständen (Nordseite des Hauses oder Südseite, Dicke der Außenwand und dessen Dämmwerte).
Wegen eines möglichen zukünftigen Streitfalls sollte der Mieter, der trotzdem anmietet, auf jeden Fall die Nachbarn und besonders den Vormieter fragen, wie die Situation im Haus in der Vergangenheit war. Sind eventuell die Vormieter wegen des Schimmels ausgezogen? Hat der Vermieter die Räume nur überstreichen lassen, damit der Nachmieter von den Mängeln nichts merkt?
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1048335.brauchen-moebel-einen-abstand-zur-aussenwand.html