Das Gericht für schwere Straftaten in der türkischen Metropole Istanbul erklärte am Dienstag, man könne den 36 und 38 Jahre alten angeklagten Brüdern von Hatun Sürücü den Vorwurf der Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung an ihrer Schwester nicht nachweisen. Es seien »nicht genügend eindeutige und glaubhafte, klare Beweise gefunden« worden, hieß es in der Begründung des Gerichts. Der ältere der beiden Angeklagten wurde zudem wegen Mangel an Beweisen vom Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Beschuldigten vorgeworfen, im Jahr 2005 den jüngsten Bruder - der in Deutschland seine Jugendstrafe bereits verbüßt hat und in Istanbul nicht angeklagt wurde - mit dem Mord an ihrer kleinen Schwester beauftragt zu haben. Das Ziel der beiden Angeklagten sei es gewesen, die Familienehre wieder herzustellen. Den Ältesten der Brüder hatte sie zudem beschuldigt, die Tatwaffe besorgt zu haben. Für beide Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft in der Türkei lebenslange Haft gefordert.
Der jüngste Bruder hatte Hatun Sürücü im Februar 2005 an einer Bushaltestelle in Berlin erschossen. Dafür wurde der Bruder in Deutschland zu neuneinhalb Jahre Jugendstrafe verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe wurde er in die Türkei abgeschoben. Damals gab er zu Protokoll, den westlichen Lebensstil seiner Schwerster verachtet zu haben. Im Prozess gegen seine beiden älteren Brüder in Istanbul hatte er ausgesagt, die Tat allein begangen zu haben. Der Mord - begangen vermeintlich im Namen der Ehre - hatte 2005 viel Aufsehen erregt und eine Debatte über sogenannte Ehrenmorde ausgelöst. dpa/nd
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