Die Bootshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, denn Schäden, die durch das Boot bei Dritten verursacht werden, sind meist nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Boote oder Jachten, die mit einem Segel oder einem Motor angetrieben werden, benötigen diesen separaten Versicherungsschutz. Die Deckungssummen sollten mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen.
Bei der Bootshaftpflichtversicherung sollten die Versicherten auch auf weitere wichtige Extras achten. Hierzu zählt etwa die Forderungsausfalldeckung, bei der die eigene Bootshaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die einem ein Dritter zugefügt hat, der den Schaden aber nicht oder nur teilweise ersetzen kann. Die zu zahlende Versicherungsprämie hängt von der gewählten Deckungssumme und der Motorstärke/Segelfläche ab.
Doch nicht für jedes Boot muss eine Bootshaftpflicht abgeschlossen werden. Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Für selbst verursachte Schäden am eigenen Boot kommt eine Kaskoversicherung auf.
Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt, ist der Blick ins Kleingedruckte besonders wichtig. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte unbedingt vereinbart sein. Denn ansonsten würde der Versicherer Abzüge bei der Versicherungsleistung vornehmen, wenn der Bootseigner den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Demgegenüber verzichten einige Versicherer bis zu bestimmten Summen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052625.alles-klar-an-bord.html