nd-aktuell.de / 03.06.2017 / Berlin / Seite 13

Jeden Fall einzeln prüfen

Rot-Rot-Grün schiebt mehr ab als der schwarz-rote Vorgängersenat

Johanna Treblin
Mohamed Messabih lebt seit 25 Jahren ohne sicheren Aufenthaltstitel in Deutschland.
Mohamed Messabih lebt seit 25 Jahren ohne sicheren Aufenthaltstitel in Deutschland.

Der Computer steht direkt gegenüber der Eingangstür im Flur. Mohamed Messabih steht oft vor dem Bildschirm in der Kontakt- und Beratungsstelle (KUB) in der Oranienstraße und ruft E-Mails ab, recherchiert im Internet, liest Nachrichten.

Eine eigene Wohnung hat Messabih nicht. Er bekommt keinen Mietvertrag und könnte sich eine eigene Wohnung auch nicht leisten. Seit über 25 Jahren lebt Messabih in Deutschland - mal mit Studentenvisum, mal mit Duldung, mal ohne gültigen Aufenthaltstitel. »Die Ausländerbehörde hat es mir schwer gemacht«, sagt er.

Mit 25 Jahren floh der damalige Theaterregisseur im Juli 1991 vor dem Bürgerkrieg in Algerien nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Eine Rückkehr in sein Heimatland kam für Messabih aber nicht in Frage. Viele seiner Kollegen waren von islamistischen Gruppen ermordet worden. Er fürchtete, dass es ihm genauso ergehen würde. Stattdessen beantragte Messabih ein Studentenvisum und belegte ab 1994 in Potsdam Germanistik und Jüdische Studien. Zwei Jahre später lief sein Pass aus. Die Botschaft seines Landes weigerte sich, ihm einen neuen auszustellen. Ohne Identitätsnachweis konnte er sich jedoch nicht wieder an der Universität einschreiben. 2008 verhalf ihm die Härtefallkommission in Berlin zu einer Aufenthaltserlaubnis. Als er 2012 beinahe eine feste Anstellung in einem Restaurant erhielt, entzog ihm die Ausländerbehörde seine Aufenthaltserlaubnis - und der Arbeitgeber löste den Arbeitsvertrag auf.

Fünf Jahre später setzt Messabih seine Hoffnung in die neue rot-rot-grüne Regierung. Im Koalitionsvertrag von SPD, LINKEN und Grünen heißt es: »Die Koalition wird die bestehenden aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Legalisierung, Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten nach humanitären Gesichtspunkten ausschöpfen.« Viel Spielraum gibt es nicht, denn das Asylrecht liegt in der Zuständigkeit des Bundes.

Ende März ergibt die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion, dass im ersten Quartal des Jahres 712 Menschen aus Berlin abgeschoben wurden - weit mehr als im Jahr zuvor, als sich der frühere Innensenator Frank Henkel (CDU) noch rühmte, die Zahl der Abschiebungen verdreifacht zu haben.

Während Schleswig-Holstein im April immerhin einen dreimonatigen Abschiebestopp zumindest nach Afghanistan beschloss, gibt es in Berlin lediglich eine entsprechende Absichtserklärung. Der LINKEN reicht das nicht aus. Ihr innenpolitischer Sprecher Hakan Taş sagt: »Wir dürfen nicht nach Afghanistan abschieben. Sichere Gebiete gibt es dort nicht.« Er fordert außerdem, Menschen nicht in EU-Länder auszuweisen, die ihrerseits nach Afghanistan abschieben, wie zum Beispiel Schweden. Auch für alle anderen Schutzsuchenden gilt für Taş: »Jeder Fall muss einzeln darauf geprüft werden, ob es nicht doch eine Bleibeperspektive gibt.« Jeder, der einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag vorweisen könne oder einen Studienplatz habe, müsse zumindest eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung erhalten. »Schutzsuchende dürfen nicht jeden Tag Angst vor der Abschiebung haben.« Spätestens nach der Sommerpause erwartet Taş eine Einigung der Koalitionspartner.

Wer doch einen Abschiebebescheid erhält, kann sich an die Härtefallkommission wenden oder den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. An ihn hat sich auch Mohamed Messabih gewandt. »Ich kann jeden Tag abgeschoben werden. Meine Angst wird immer größer.« Ausschussmitglied Robert Schaddach (SPD) bestätigt, dass der Fall derzeit geprüft wird. Das Ergebnis ist noch offen.