nd-aktuell.de / 14.06.2017 / Ratgeber / Seite 22

Abruf jetzt auch über Notfall-QR

Patientenverfügung

Es ist nicht nur wichtig, dass man eine präzise Patientenverfügung besitzt, sondern dass sie im Ernstfall auch schnell gefunden wird. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat sich hierfür etwas Besonderes einfallen lassen: den Notfall-QR (englisch Quick Response, »schnelle Antwort«). Der Notfall-QR ist für Menschen gedacht, die bereits einen Notfall-Ausweis bei der DGHS besitzen (oder einen beantragen möchten) und ihre Verfügung also digital hinterlegt, aber dennoch Sorge um deren Auffindbarkeit im Ernstfall haben.

Der Notfall-QR setzt sich aus zwei Elementen zusammen: den Notfall-Ausweis und den persönlichen QR-Code. Mithilfe dieses zweidimensionalen Codes kann in Bruchteilen von Sekunden auf das Internet zugegriffen werden. Die Patientenverfügung wird mit dem individuellen und persönlichen QR-Code, der via internetfähigen Smartphone eingescannt werden kann, sofort verfügbar. Das Personal im Krankenhaus muss weder die Internetadresse noch den Benutzernamen oder das Passwort eingeben. Der Notfall-QR kann auf die Gesundheitskarte oder den Personalausweis geklebt werden.

DGHS-Mitglieder, die ab April 2017 ihren Notfall-Ausweis beantragt haben, bekommen ergänzend ihren Notfall-QR als extrem haftenden und wetterfesten Aufkleber zugesandt. Auf Anfrage erhalten auch Mitglieder, die bereits einen Notfall-Ausweis besitzen, diesen Notfall-QR zugeschickt. DGHS/nd