Berliner Polizisten dürfen nicht zu klein sein. Die vorgeschriebenen Mindest-Körpergrößen von 1,60 Meter für Frauen und 1,65 Meter für Männer sind nach einer vorläufigen Gerichtsentscheidung zulässig. Die Klage einer 1,54 Meter großen Frau auf eine Einstellung bei der Kriminalpolizei sei von der Polizei zu Recht abgelehnt worden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Montag veröffentlichten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteil. Die Frau legte Berufung ein.
Die 1997 geborene Frau hatte in ihrer Klage auf Einstellung argumentiert, ihre gesundheitliche Eignung für die Arbeit bei der Polizei stehe außer Frage. Die Anforderungen an die Größe von Bewerberinnen würden zudem »eine mittelbare Diskriminierung von Frauen« darstellen.
Das Gericht urteilte, der Arbeitgeber lege zu Recht bestimmte Eignungskriterien fest, die sich an typischen Aufgaben der Bewerber orientieren würden. »Für die Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen und für die Anwendung unmittelbaren Zwangs müssten gewisse körperliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein«, hieß es in einer Mitteilung. Polizistinnen, die kleiner als 1,60 Meter sein, könnten zudem als unterlegen wahrgenommen werden und damit auch eher bevorzugtes Ziel von Widerstand sein. Das Urteil erging bereits am 1. Juni (Aktenzeichen: VG 5 K 219.16). dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055432.kleiner-als-die-berliner-polizei-erlaubt.html