nd-aktuell.de / 21.07.2017 / Politik / Seite 7

Islamist scheitert mit Klage gegen Verurteilung wegen Hass-Aufrufs

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines belgischen Islamisten gegen seine Verurteilung wegen Anstachelung zu Hass und Gewalt abgewiesen. Das teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit. Der frühere Sprecher der inzwischen aufgelösten Islamistenorganisation »Sharia4Belgium« war in Antwerpen schuldig gesprochen worden, weil er in YouTube-Videos unter anderem dazu aufgerufen hatte, Nicht-Muslime zu bekämpfen. Der 1982 geborene Belgier sah mit der Verurteilung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung und 550 Euro Geldstrafe seine Meinungsfreiheit verletzt. Der Kläger argumentierte laut Gericht, dass er nur seine Meinung äußern, aber nicht andere zu Hass oder Gewalt aufrufen wollte. Die Richter schlossen sich dagegen der Entscheidung der belgischen Justiz an: Der Mann habe versucht, Hass, Diskriminierung und Gewalt gegen alle Nicht-Muslime zu schüren. dpa/nd