nd-aktuell.de / 28.02.2007 / Brandenburg
Kleine Holzfeuer im Garten sind wieder erlaubt
Umweltminister Woidke setzte als Übergangslösung alten Erlass erneut in Kraft
Bernd Baumann
Im Streit um kleine Feuer im Garten zog Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) die Notbremse. Da die Bürger seit Wochen über die völlig unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Kommunen des Landes klagen, setzte er kurzerhand einen Erlass aus dem Jahr 2000 wieder in Kraft.
»Wir brauchen leicht handhabbare Regelungen für Holzfeuer im Freien«, erklärte Woidke. Die Feuer sind »deshalb künftig ohne Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Nachbarn dadurch nicht belästigt werden.«
Nach dem Auslaufen der bisherigen Bestimmungen Ende des vergangenen Jahres hatte sich besonders unter den Gartenfreunden große Verunsicherung breit gemacht.
Die Ordnungsämter von Belzig und Schwielowsee (beide Potsdam-Mittelmark) sowie viele andere Gemeinden im Bundesland teilten ihren Bürgern vor Monaten mit, dass ab sofort sämtliche Gartenfeuer verboten sind. Begründet wurde dies mit Umweltverschmutzung und Beschwerden von Anwohnern. Eine Ausnahme sind Brauchtumsfeuer wie die zu Ostern, für die allerdings eine Genehmigung erforderlich ist.
Andere Kommunen gingen ihre eigenen Wege. In der Stadt Werder (Potsdam-Mittelmark) beispielsweise sprach sich Bürgermeister Werner Große (CDU) gegen ein generelles Feuerverbot aus. Das Abbrennen von trockenem Holz sollte hier auch weiterhin ohne Genehmigung toleriert werden.
Mit dem Machtwort des Ministers werden die Streitigkeiten zumindest vorerst beendet. Eine neue Rechtsverordnung liege im Entwurf bereits vor, müsse aber noch abgestimmt werden, erläuterte Woidke. Das aber kann dauern. Mit dem Inkraftsetzen des so genannten »Lagerfeuer-Erlasses« soll die Zeit überbrückt werden.
Allerdings müssen dazu »Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien« eingehalten werden. Es gilt eine Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Gartenfeuers von maximal einem Meter. Außerdem darf nur trockenes und naturbelassenes Holz abgebrannt werden. Bei anhaltender Trockenheit und starkem Wind ist das Anzünden nicht erlaubt. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug müssen die Flammen unverzüglich gelöscht werden.
Eine Ausnahme bilden Gebiete mit erhöhter Feinstaubbelastung. Dort, wo Luftreinhaltepläne oder entsprechende Aktionspläne erforderlich sind, bleiben offene Holzfeuer grundsätzlich verboten. Schließlich tragen die Feuer erheblich zur Feinstaubbelastung bei, betonte Woidke.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/105805.kleine-holzfeuer-im-garten-sind-wieder-erlaubt.html