Potsdam. Die Regierung muss dem CDU-Landtagsabgeordneten Dierk Homeyer Einsicht in Unterlagen zur Anhebung des Mindestlohns gewähren. Das hat das Landesverfassungsgericht am Freitag verkündet. Homeyer hatte geklagt, nachdem ihm die Landesregierung fünfmal die Akteneinsicht verweigert hatte. Zumindest nach dem Kabinettsbeschluss vom 24. Mai 2016 zur Erhöhung des Mindestlohns auf neun Euro pro Stunde hätte man ihm die Akteneinsicht in die Leitungsvorlage des Arbeitsministeriums nicht verweigern dürfen, betonte Gerichtspräsident Jes Möller in der Begründung des Urteils. Es geht um den Mindestlohn, der in Brandenburg Bedingung für die Erlangung öffentlicher Aufträge ist. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1058205.opposition-muss-akteneinsicht-erhalten.html