Kassel. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine abschlagfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr für besonders langjährig Versicherte stehen im Einklang mit dem Grundgesetz. Wie das Bundessozialgericht in Kassel in zwei jetzt verkündeten Urteilen entschieden hat, können Zeiten der Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn nur im Ausnahmefall bei den für den Rentenanspruch erforderlichen 45 Beitragsjahren angerechnet werden. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1060931.gericht-bestaetigt-rente-mit.html