Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbstständigen Ortes innerhalb der zuständigen Gemeinde, bisweilen wird er auch als Ortsteilbürgermeister oder Ortssprecher bezeichnet. Der Ortsvorsteher setzt sich im Gemeinderat und gegenüber der Kommune für die Interessen von Bürgern ein. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise 450 Ortsvorsteher, die sich um die großen und kleinen Angelegenheiten in ihren Orten kümmern. Das teilte das Innenministerium in Mainz unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems mit. Die sogenannten Ehrenbeamten bekommen für ihr Amt eine Aufwandsentschädigung. Ebenfalls ehrenamtlich in den rheinland-pfälzischen Kommunen aktiv sind landesweit rund 33 000 Gemeinderatsmitglieder. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061048.ehrenbeamte.html