Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Die Sozialgerichte müssen in Eilverfahren zur Übernahme von Wohn- und Heizkosten prüfen, welche negativen Folgen den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Eilbedürftigkeit darf demnach nicht »schematisch« beurteilt und die Anforderungen an ihre Glaubhaftmachung nicht »überspannt« werden. (Az.: 1 BvR 1910/12)
Geklagt hatte ein Mann, der nur reduzierte Leistungen bekommen hatte, weil das Jobcenter davon ausgegangen war, dass er sich den Haushalt mit einer anderen Person teilte. Seinen Eilantrag auf höhere Bezüge für Alleinstehende lehnte das Landessozialgericht ab. Da noch keine Räumungsklage erhoben sei, drohe dem Mann keine Obdachlosigkeit.
Die Verfassungsrichter stellten nun klar, dass es bei der Übernahme von Wohn- und Heizkosten nicht nur darum gehe, eine Obdachlosigkeit zu verhindern. Vielmehr solle ein Existenzminimum gesichert werden. Dazu gehöre, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. Agenturen/nd