Trumps Gnade

Klaus Joachim Herrmann über ein absolutes Recht der US-Präsidenten

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 2 Min.

Mag sie auch einen Unwürdigen treffen wie Ex-Sheriff Arpaio im US-Staat Arizona, bleibt Gnade doch ein kostbares Gut. Allerdings eher zur Verfügung höherer Mächte wie Gott, Königen und Staatsoberhäuptern. Denn Macht gehört schon dazu, wenn christliche Absolution oder weltliche Milde und Großmut walten sollen. Letzteres gilt vornehmlich bei der Aufhebung von gerichtlich verhängten Urteilen und Strafen: Gnade vor Recht.

Lautere Barmherzigkeit war allerdings nicht die Botschaft Trumps bei der Begnadigung seines gnadenlosen Sheriffs. Russlands Präsident begnadigte spektakulär mit Chodorkowski immerhin einen politischen Gegner, der Boss im Weißen Haus einen Freund als Signal der Unerbittlichkeit bei der Verfolgung politischer Absichten.

Das ist Warnung an Widersacher und Rückenstärkung für Freunde. Denn es kann jeden zu gesetzlosem Tun kräftig ermuntern, wenn er die zur Gnade bevollmächtigte Obrigkeit hinter sich weiß und sich straffreien Ausgangs sicher sein kann.

Jeder macht Politik mit der Gnade, nicht zuerst dieser US-Präsident. So wurde ihrer selbst der faktisch gestürzte Nixon teilhaftig - zwar erst durch den Nachfolger, dafür aber für all sein Tun bis hin zum Vietnamkrieg.

Die Begnadigung ist absolutes Recht eines US-Präsidenten. Das hat ihm die Verfassung in die Hand gegeben. Wenn also im Umgang mit diesem Privileg etwas nicht stimmt, dann stimmt etwas nicht mit dem Recht darauf und auch nicht mit der Moral des Gnädigen.

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