Das erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 24. Juli 2017 (Az. 5 K 520/17). Eine Klägerin wehrte sich gegen Abschleppkosten in Höhe von 189,63 Euro, nachdem sie in einem Torbogen in Koblenz ihr Auto abgestellt und damit Zulieferern eines Gewerbebetriebs die Zufahrt erschwert hatte. In einem Notfall hätten auch Rettungsdienste und Feuerwehr nicht auf das Gelände fahren können, so das Gericht. In solchen Fällen seien die Behörden nicht verpflichtet, nach dem Aufenthaltsort des Fahrers suchen.
Der »normale« Verkehr habe die betroffene Stelle passieren können, so die Klägerin. Zudem sei ihr Wagen schon nach unverhältnismäßig kurzer Zeit abgeschleppt worden. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062715.schon-nach-kurzer-zeit-abgeschleppt.html