Berlin. Ab 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Das Entlassrezept soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Durch den Aufdruck »Entlassmanagement« ist das neue rosa Rezept von ambulanten Verordnungen zu unterscheiden. Es gelten jedoch einige Sonderregelungen: So dürfen die Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel verschreiben, und das Entlassrezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065079.neue-rezeptform-bei-krankenhausentlassung.html