Berlin. Das umstrittene Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ist am Sonntag mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese schneller zu löschen. Die am heftigsten diskutierte Regelung des Gesetzes sind die Löschfristen für strafbare Inhalte von 24 Stunden beziehungsweise einer Woche. Sie greifen jedoch erst nach einer dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar 2018. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065498.gesetz-gegen-hetze-im-internet-tritt-in-kraft.html