Magdeburg. Die Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt haben 2016 seltener Telefonüberwachungen angeordnet. Insgesamt wurden nach Angaben des Justizministeriums in 448 Fällen Telefone abgehört. Das ist der niedrigste Wert seit 2009. 2015 war die Überwachung noch 541 mal angeordnet worden, 2011 sogar 628 mal. Die Maßnahme wird besonders bei Drogendelikten häufig eingesetzt. In mehr als der Hälfte der Fälle 2016 waren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz Grund für die Überwachung. »Die Anforderungen sind sehr, sehr hoch«, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Schutz des Telefongeheimnisses sei ein hohes Gut. Die Polizei etwa darf den Inhalt von Telefonaten ohne Kenntnis der betroffenen Person nur dann erheben, wenn es für die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben unerlässlich ist. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1066131.sachsen-anhalt-weniger-telefonueberwachungen.html