Eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gibt es in den folgenden acht Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ist die Einführung geplant. In der Regel handelt es sich um mehrstellige Nummern, die Beamte der Bereitschaftspolizeien auf dem Rücken tragen. Namensschilder sind in allen Bundesländern freiwillig zu tragen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1066621.nrw-ist-raus.html